I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 8. Juni 2020 wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Erstattung von über den Tod hinaus gezahlter Rente.
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