VGH Hessen - Beschluss vom 11.10.2018 (2 B 1543/18)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 9. Juli 2018 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Streitwert [...]