SchlHOLG - Beschluss vom 02.04.2014 (1 Ss OWi 59/14)
Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an dieselbe (§ 79 Abs. 6 OWiG) Abteilung des Amtsgerichts Lübeck [...]