LG Dortmund - Beschluss vom 14.08.2000 (14 Qs OWi 39/00)
Anmerkung: Madert, ZfS 2000, 505; der Streit um die Gebührenhöhe in Bußgeldsachen wurde seit Inkrafttreten des RVG dadurch entschärft, dass sich die Verteidigergebühren nunmehr an der (zuletzt) festgesetzten Geldbuße [...]