AG Nürnberg - Urteil vom 13.06.2000 (15 C 163/00)
Der Streit um die Gebührenhöhe in Bußgeldsachen wurde seit Inkrafttreten des RVG dadurch entschärft, dass sich die Verteidigergebühren nunmehr an der (zuletzt) festgesetzten Geldbuße orientieren (Vorbemerkung 5.1 Abs. [...]