OVG Berlin - Beschluß vom 01.02.1994 (1 S 118/93) - DRsp Nr. 1995/9932
OVG Berlin, Beschluß vom 01.02.1994 - Aktenzeichen 1 S 118/93
DRsp Nr. 1995/9932
Als Verletzung eigener Rechte kann ein Anwohner nicht geltend machen, die Umbenennung der Straße, an der seine Mietwohnung liegt, sei unter Verletzung des bezirklichen Selbstverwaltungsrechtes rechtswidrig ohne seine Anhörung und ermessensfehlerhaft zustande gekommen. Seine hierauf gestützte Anfechtungsklage hat deshalb keine aufschiebende Wirkung.