LG Memmingen - Urteil vom 15.12.1992 (3 Ns 25 Js 4522/92) - DRsp Nr. 1995/2155
LG Memmingen, Urteil vom 15.12.1992 - Aktenzeichen 3 Ns 25 Js 4522/92
DRsp Nr. 1995/2155
Es gibt zur Zeit keine gesetzliche Grundlage dafür, daß ein Ausländer, der nach Ablauf der Jahresfrist des § 4 Abs. 1 IntVO weiterhin mit seiner gültigen ausländischen Fahrerlaubnis ein Kfz führt, deswegen bestraft oder mit einer Geldbuße belegt wird.