VGH Bayern - Beschluss vom 30.01.1980 (71 XI 78) - DRsp Nr. 1994/13936
VGH Bayern, Beschluss vom 30.01.1980 - Aktenzeichen 71 XI 78
DRsp Nr. 1994/13936
Die Ergebnisse einer nachträglichen erneuten Überprüfung der Verkehrskenntnisse eines Kraftfahrers können allenfalls dann die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen, wenn schwerwiegende Kenntnismängel eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lassen; das bloß schematisch festgestellte Erreichen einer bestimmten Anzahl von Fehlpunkten bei Ausfüllen eines Fragebogens nach Art einer Befähigungsprüfung (§ 11 Abs. 2StVZO) reicht hierfür nicht aus.