OLG Oldenburg - Urteil vom 18.04.1979 (3 O 273/78)
Einem Geschädigten steht grundsätzlich in gleichem Umfang die Nutzung eines Mietfahrzeuges zu, wie er sein eigenes Fahrzeug nutzte ... . [1] Der Kl. hat auch alles getan, was von ihm gemäß § 254 BGB zu erwarten war, um [...]