OLG München - Urteil vom 27.11.1975 (24 U 813/75)
Bei einem Belastungsverhältnis von 4.580,- DM Reparaturkosten plus Minderwert und 4.150,- Wiederbeschaffungsaufwand nach Restwert-Abzug besteht zwischen den Beteiligten kein Streit über die gewählte Abrechnung auf [...]