OLG Hamburg - Urteil vom 25.03.1969 (2 Ss 20/69) - DRsp Nr. 1994/10175
OLG Hamburg, Urteil vom 25.03.1969 - Aktenzeichen 2 Ss 20/69
DRsp Nr. 1994/10175
Den Tatbestand des § 316StGB erfüllt fahrlässig, wer wissentlich Alkohol in einer Menge getrunken hat, die zu absoluter oder relativer Fahruntüchtigkeit geführt hat und in diesem Zustand die Möglichkeit außer acht läßt, fahruntüchtig geworden zu sein.