A6 Hinwirkung auf Rücknahme eines erlassenen Strafbefehls und auf anschließende geänderte Neubeantragung

 

 

 

Amtsgericht ...

(Anschrift)

In dem Strafverfahren

gegen M

wegen ...

Az.: ...

habe ich jetzt nach Akteneinsicht mit der Staatsanwaltschaft über den erlassenen Strafbefehl sprechen können. Der Aspekt, dass der Angeklagte nach dem Anstoß seines Pkw an den Pkw des Geschädigten beim Nachsehen irrtümlich von der falschen Fahrzeugseite ausgegangen war, kann stärker als bislang berücksichtigt werden. Auf dem Video ist zu sehen, dass der Angeklagte sich davon überzeugen will, ob am anderen Pkw ein Schaden entstanden war. Allerdings ging er dabei offenbar davon aus, dass er in der Fahrzeugmitte im Bereich des Kennzeichens bzw. an die rechte Fahrzeugecke gestoßen war. Man sieht auf dem Video sehr deutlich, dass er nur an diese Stelle schaute und sich dafür sogar hinabbeugte. Auch die Polizei ist im Zuge ihrer Ermittlungen wohl davon ausgegangen, dass sich der Angeklagte die falsche Seite angesehen hatte (Bl. 22 - Sachstandsbericht Abs. 2 am Ende).

So äußert sich auch der Angeklagte: