Die Berufung ist zulässig, sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg.
Dem Kläger steht ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises - abzüglich der Nutzungsentschädigung - in Höhe von 7.668,50 DM Zug um Zug gegen Herausgabe des PKW VW-Passat Kombi, 1,6 l, Diesel, polizeiliches Kennzeichen ......... aus §§ 433, 459, 460, 462, 467, 346 BGB zu.
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