Der Kläger wird gemäß § 522 Abs. 2 S. 2 ZPO darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung gegen das am 19. Oktober 2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO durch einstimmig gefassten Beschluss zurückzuweisen.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats.
I.
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