Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der angefochtene Beschluss aufgehoben.
Die Sache wird zur Entscheidung über den Eintragungsantrag des Beteiligten an das Registergericht zurückverwiesen mit der Maßgabe, über den Eintragungsantrag unter Berücksichtigung der Gründe dieses Beschlusses erneut zu befinden.
I.
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