Zurechnungszusammenhang zwischen Kraftfahrzeug-Betrieb und Schadenseintritt
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.09.1994 - Aktenzeichen 1 U 73/93
DRsp Nr. 1995/9400
Zurechnungszusammenhang zwischen Kraftfahrzeug-Betrieb und Schadenseintritt
Der Zurechnungszusammenhang zwischen Kraftfahrzeug-Betrieb und Schadenseintritt ist nicht mehr gegeben, wenn ein Fahrzeugführer (hier: Polizeibeamter), nachdem er sein Fahrzeug auf dem Standstreifen der Autobahn abgestellt und sich zu Fuß bereits etwa 200 m weit entfernt hat, um einen von ihm zuvor verursachten Unfallschaden (hier: an der Mittelleitplanke) festzustellen, nunmehr als Fußgänger einen weiteren Verkehrsunfall mit herbeiführt.