I.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.290,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2004 sowie 90,77 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltkosten zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 78 % und die Beklagte zu 22 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 87 % und die Beklagte zu 13 %.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die zulässige Berufung der Klägerin ist nur zum Teil begründet.
I.
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