Das Amtsgericht Lüdenscheid hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße in Höhe von 120,00 DM verurteilt.
Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen,
deren Zulassung er zugleich beantragt.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat beantragt, den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen.
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