Der Kläger vermietet gewerblich Kraftfahrzeuge an Selbstfahrer. Er nimmt den Beklagten zu 1) als Mieter und dessen Sohn, den Beklagten zu 2), als Führer auf Schadensersatz in Anspruch, den er an dem vermieteten, in seinem Eigentum stehenden Ferrari F 355 Spider in Gestalt eines Totalschadens infolge eines von dem Beklagten zu 2) verursachten Verkehrsunfall erlitten hat.
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