OLG Hamm - Urteil vom 20.04.2018
9 U 140/17
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; ZPO § 301; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 7;
Vorinstanzen:
LG Dortmund, vom 23.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 147/13

Zulässigkeit eines Teilurteils über Schmerzensgeldansprüche vor Entscheidung über Ansprüche auf Ersatz des Erwerbs- und des Haushaltsführungsschadens

OLG Hamm, Urteil vom 20.04.2018 - Aktenzeichen 9 U 140/17

DRsp Nr. 2019/7404

Zulässigkeit eines Teilurteils über Schmerzensgeldansprüche vor Entscheidung über Ansprüche auf Ersatz des Erwerbs- und des Haushaltsführungsschadens

Macht der Geschädigte neben Schmerzensgeldansprüchen auch Ersatz des Erwerbsschadens und des Haushaltsführungsschadens geltend, so stellt sich die isolierte Zuerkennung eines Schmerzensgeldes als unzulässiges Teilurteil dar, weil die noch nachzuholenden tatsächlichen Feststellungen zum Grund und Umfang von Erwerbs- und Haushaltsführungsschaden wegen der Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen nicht von der Entscheidung über den Schmerzensgeldanspruch getrennt entschieden werden dürfen.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.08.2017 verkündete Teilurteil des Einzelrichters der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund einschließlich des ihm zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; ZPO § 301; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 7;

Gründe

I.