Zulässigkeit einer Sperrfrist bei Entziehung der Fahrerlaubnis
BayObLG, Beschluß vom 21.10.1986 - Aktenzeichen RReg 1 St 284/86
DRsp Nr. 1998/9594
Zulässigkeit einer Sperrfrist bei Entziehung der Fahrerlaubnis
1. Die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist kommt nur in Betracht, wenn ein Eignungsmangel noch besteht. Ihre Dauer darf nach § 69a Abs. 4StGB unter Berücksichtigung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis drei Monate nicht unterschreiten.2 a.) Im Falle der wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch sind nicht nur die tatrichterlichen Feststellungen zur Schuldfrage, sondern auch jene, die als doppelrelevante Umstände zugleich für Schuld- und Straffrage von Bedeutung sind, einschließlich solcher, die das Tatgeschehen näher beschreiben bindend.
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