Die Parteien streiten um die Zulässigkeit einer isolierten Drittwiderklage. Dem liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Bei einem Verkehrsunfall wurde die Mutter des Klägers tödlich verletzt, als sie mit ihrem Fahrrad nach links in einen Feldweg abbiegend von dem von hinten nahenden PKW des Beklagten zu 1 erfasst wurde. Die Mutter des Klägers befand sich im Unfallzeitpunkt zusammen mit ihrem Ehemann, dem Vater des Klägers, auf einer Fahrradtour. Dieser ist Zeuge des Unfalls. Er hat seine Schadensersatzansprüche aus dem Unfallereignis an den Kläger abgetreten.
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