Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Alsfeld vom 2. Dezember 2016 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an die gleiche Abteilung des Amtsgerichts Alsfeld zurückverwiesen.
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