Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Vorsitzenden der 12. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 25. Oktober 2016 aufgehoben und der Antrag des Gläubigers auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel für den Abschreibungsbeschluss des Bezirksgerichts H... vom 16. Februar 2016 - Proz. Nr. 515-2016-2 zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Gläubiger zu tragen.
I.
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