Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01.08.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.033,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.08.2017 sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 201,71 € zu zahlen und ihn von Beitragskosten zum Versicherungsvertrag Nr. ... für den Monat Mai 2017 in Höhe von 80,71 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.
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