Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart - 18 O 17/15 - vom 1. Juli 2015 wird
zurückgewiesen.
2.Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Auch das angefochtene Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert: bis zu 113.000 Euro.
I.
Der Kläger begehrt Leistungen aus drei bei der Beklagten genommenen Berufsunfähigkeitsversicherungen.
I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII. IX. X. XI. XII. XIII. XIV.
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