Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.02.2008 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
I.
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