Dem Betroffenen wird Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 31. März 2021 gewährt.
Die Beschlüsse des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 10. Mai 2021 und vom 2. Juni 2021 sind gegenstandslos.
Eine Entscheidung des Senats über den Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 31. März 2021 ist gegenwärtig nicht veranlasst.
Der Betroffene trägt die Kosten des Wiedereinsetzungsverfahrens sowie seine darin entstandenen Auslagen.
I.
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