Die Berufung des Klägers gegen das am 4. Februar 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Halle wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
Dieses und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
und beschlossen:
Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 144.000,00 EUR festgesetzt.
I.
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