Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Gießen - 2. Zivilkammer - vom 30.03.2020 (
Die Kosten des Rechtsstreits 1. und 2. Instanz, einschließlich der Kosten der Nebenintervention, hat die Klägerin zu tragen.
Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Auszahlung der Todesfallleistung aus einer Risikolebensversicherung als Ehefrau bzw. Erbin des Versicherungsnehmers.
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