Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ulm vom 19.05.2017 -
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller monatlich jeweils im Voraus Kindesunterhalt für das Kind , geboren am , in Höhe von 31,00 € zu bezahlen, beginnend am 01.01.2017.
3.Im Übrigen wird die Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen.
4.Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt der Antragsteller zu 84 %, die Antragsgegnerin zu 16 %.
5.Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: 3.749,00 €
6.Der Antragsgegnerin wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt mit Wirkung zum 21.06.2017 bewilligt.
I.
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