1. Auf die Revision der Amtsanwaltschaft Berlin wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 9. Mai 2022 im Maßregelausspruch dahingehend geändert, dass dem Angeklagten vor Ablauf von drei Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
2. Der Tenor wird im Schuldausspruch und bezüglich der Einziehung des Führerscheins wie folgt neu gefasst:
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