Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln (
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 11.627,56 EUR festgesetzt.
Der Kläger macht gegen die Beklagte Ansprüche auf Ersatz durchgeführter Kinderwunschbehandlungen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Krankenversicherungsvertrag zum Tarif "A", nebst vereinbarter AVB (Anlage K2, Bl. 15 GA), geltend.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|