Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 14.06.2016, Az.:
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Urteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
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