Der Senat beabsichtigt, die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München - 25. Zivilsenat - vom 28. September 2018 gemäß § 552a Satz 1 ZPO durch einstimmigen Beschluss auf Kosten der Beklagten zurückzuweisen.
Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen
eines Monats
Stellung zu nehmen.
Streitwert: bis 9.000 €
I. Der Kläger verlangt von dem beklagten Versicherer, eine im Wege der Vertragsanpassung gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 VVG nachträglich in seine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung aufgenommene Ausschlussklausel wieder aus dem Vertrag herauszunehmen und sämtliche durch die nachträgliche Vertragsanpassung eingetretenen Änderungen rückgängig zu machen.
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