Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I, 3. Zivilkammer, vom 27.09.2016 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil in II. (687,82 € vorgerichtliche Anwaltskosten) aufgehoben und die Klage insoweit abgewiesen wird.
II.Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leisten.
IV.Die Revision wird zugelassen, soweit die Berufung zurückgewiesen wurde.
Die Kläger begehren die Feststellung, dass die Kündigung von zwei Darlehensverträgen mit Ablauf einer 10-jährigen Bindung wirksam ist.
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