Das AG verurteilte den Betr. am 18.05.2018 wegen tatmehrheitlich begangener Drogenfahrten in 2 Fällen (§ 24 a II, III StVG i.V.m. § 20 OWiG) zu 2 Geldbußen von jeweils 500 € und ordnete gegen den Betr. ein einmonatiges Fahrverbot an. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Betr. führte mit der Beanstandung einer Verletzung von § 74 StPO zur Urteilsaufhebung und Zurückverweisung der Sache.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|