1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 19.06.2019, Aktenzeichen
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Potsdam ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 45.000,00 € festgesetzt.
Hinsichtlich der Darstellung des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand im angefochtenen Urteil des Landgerichts Potsdam vom 19.06.2019 sowie den Beschluss des Senats vom 19.12.2019 unter Ziffer I Bezug genommen.
Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 19.06.2019, Aktenzeichen
Zur Begründung wird auf den vorausgegangenen Hinweis des Senats Bezug genommen.
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