OLG Hamm - Urteil vom 19.04.2024
7 U 83/22
Normen:
StVO § 1 Abs. 2; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1; StVO § 9 Abs. 1 S. 1, 2 Alt. 2, S. 4; StVO § 9 Abs. 5;
Vorinstanzen:
LG Münster, vom 01.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 24/21

Zahlungsanspruch eines Geschädigten auf Schadensersatz wegen Beschädigung seines Fahrzeugs bei dem Betrieb des von dem Schädiger geführten Traktors; Unklare Verkehrslage vor dem Abbiegen eines Traktors in einen Feldweg

OLG Hamm, Urteil vom 19.04.2024 - Aktenzeichen 7 U 83/22

DRsp Nr. 2024/8663

Zahlungsanspruch eines Geschädigten auf Schadensersatz wegen Beschädigung seines Fahrzeugs bei dem Betrieb des von dem Schädiger geführten Traktors; Unklare Verkehrslage vor dem Abbiegen eines Traktors in einen Feldweg

1. Biegt ein Traktor in einen Wald- oder Feldweg ein, hat er nicht nur zuvor rechtzeitig den Fahrtrichtungsanzeiger nach § 9 Abs. 1 Satz 1 StVO zu setzen und doppelte Rückschau nach § 9 Abs. 1 Satz 4 StVO zu halten, sondern im Einzelfall - wie hier - trotz fehlenden Abbiegens in ein Grundstück nach § 1 Abs. 2 StVO in entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 5 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen (in Anlehnung an BGH, Urteil vom 17.01.2023 - VI ZR 203/22, r+s 2023, 265 Rn. 25, 30; im Anschluss an OLG Naumburg, Urteil vom 12.12.2008 - 6 U 106/08, NJW-RR 2009, 744 = juris Rn. 19; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2011 - 13 U 2/11, BeckRS 2011, 14283 = juris Rn. 16). 2. Zur unklaren Verkehrslage im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO - hier verneint - vor dem Abbiegen eines Traktors in einen Feldweg.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 1.7.2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster (11 O 24/21) abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst: