I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 31. Januar 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.312,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 28. Dezember 2017 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.312,- Euro festgesetzt.
I.
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