Zahlung der Haftpflichtversicherungsprämie innerhalb eines Monats nach Eingang der Kündigung
BayObLG, Beschluß vom 26.06.1986 - Aktenzeichen RReg 2 St 99/86
DRsp Nr. 1998/9550
Zahlung der Haftpflichtversicherungsprämie innerhalb eines Monats nach Eingang der Kündigung
Wird die Haftpflichtversicherungsprämie innerhalb eines Monats nach Eingang der Kündigung des Versicherungsverhältnisses bezahlt, so entfällt nach §39 Abs. 3 Satz 3 1. Alt. VVG die Kündigungswirkung, da die Kündigung, die unter der auflösenden Bedingung der fristgerechten Zahlung steht und mit Bedingungseintritt ihre Wirkung verliert.