Würdigung einer Zeugenaussage bei Vernehmung durch Einzelrichter
BGH, Urteil vom 18.03.1992 - Aktenzeichen VIII ZR 30/91
DRsp Nr. 1993/729
Würdigung einer Zeugenaussage bei Vernehmung durch Einzelrichter
»Das Kollegium kann die Glaubwürdigkeit eines vom Einzelrichter vernommenen Zeugen nur dann beurteilen, wenn der Einzelrichter seinen Eindruck von dem Zeugen und von dessen Glaubwürdigkeit im Protokoll niedergelegt hat. Ohne entsprechenden Vermerk im Protokoll kann das Kollegium nicht allein wegen objektiver, dem Prozeßstoff entnommener Umstände, die die Glaubhaftigkeit der Aussage berühren, die Glaubwürdigkeit des Zeugen verneinen (im Anschluß an BGH, Urteile vom 13.. März 1991 - IV ZR 74/90, NJW 1991, 3284 und vom 19. Juni 1991 - VIII ZR 116/90, WM 1991, 1896).«