a) Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11.06.2021, Az.
b) Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11.06.2021, Az.
c) Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
d) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die angefochtene Entscheidung ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
e) Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
f) Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf die Gebührenstufe bis € 13.000,00 festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung.
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