Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 18.06.2021 - III
zurückgewiesen .
2.Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziff. 1 genannte Urteil des Landgerichts Heilbronn ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 Prozent des nach den Urteilen vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird für den Kläger zugelassen.
Streitwert: 20.534,74 Euro.
I.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung des Klägers.
1. a) aa) bb) cc) b) aa) bb) cc) 2. 3. - - - 4. 5. 6. a) b) b) 7.
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