Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 13.07.2021, Az.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 13.07.2021, Az.
Die Kosten beider Rechtszüge hat der Kläger zu tragen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Ansbach ist - soweit es Bestand hat - ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.392,84 € festgesetzt.
I.
1. 2. - - - 3. 4. a) b) c) 1. 2.
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