Die Berufung des Klägers gegen das am 16.03.2022 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 3.000,- € festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen Beitragsanpassungen im Rahmen eines zwischen den Parteien bestehenden Vertrages über eine Krankheitskostenversicherung.
Die Beklagte erhöhte in verschiedenen Tarifen die Prämie jeweils zum 01.01.2012, 01.01.2015 und 01.01.2016. Dazu übersandte sie dem Kläger jeweils im vorletzten Monat vor Wirksamwerden der Anpassungen Schreiben, wegen deren Inhalt verwiesen wird auf
Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Feststellung der Unwirksamkeit dieser Anpassungen, die Rückzahlung vermeintlich überzahlter Prämien, die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zur Herausgabe von Nutzungen sowie schließlich die Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten.
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