Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 27.03.2020 -
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rückzahlung von Fortbildungskosten.
Die am 14.11.1991 geborene Beklagte war ab dem 12.06.2014 bei dem klagenden D.-Verband als Mitarbeiterin der Verwaltung im Umfang von 20 Stunden wöchentlich beschäftigt. In § 2 des Dienstvertrages vom 10.06.2014 (Anlage K1, Bl. 5 ff GA) haben die Parteien die Geltung der
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