Die Berufung der Klägerin gegen das am 01.12.2016 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Rückzahlung von ihr ausgezahlter Krankenversicherungsleistungen in Anspruch.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.
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