A. Der Bund-Länder-Streit betrifft die Weigerung des Landes Schleswig-Holstein, entsprechend einer Weisung des Bundes nach Art. 85 Abs. 3 GG ein Teilstück der Bundesstraße B 75 in eine Straßenklasse nach Landesrecht abzustufen.
I. 1. Die heutige Bundesstraße B 75 verbindet die Hansestädte Hamburg und Lübeck. Sie war vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes Reichsstraße und hat gemäß Art. 134 Abs. 4 GG in Verbindung mit § 24 Abs. 4 FStrG den Status einer Bundesstraße erhalten.
In den Jahren 1937/38 war dazu im Wesentlichen parallel die Autobahn Hamburg-Lübeck (A 1) als Reichsautobahn gebaut worden. Eine Veränderung der Straßenklasse der damaligen Reichsstraße hatte dies nicht zur Folge.
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