I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 23.12.2021 -
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 19.908,45 € festgesetzt.
I.
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